FAQ

Allgemeine Fragen

Es gibt grundsätzlich viele Möglichkeiten, in Gold zu investieren und sein Geld anzulegen. Es darf unterschieden werden zwischen einer kleiner Menge Gold als "Handbestand" für zu Hause und Geld anlegen in Gold, was z.B. entsprechend sicher verwahrt werden sollte.

Geld anlegen in Goldmünzen:
Dir stehen eine Reihe von verschieden Goldmünzen zur Verfügung. Besonders beliebt sind Goldmünzen, wie Krügerrand, Maple Leaf oder Känguru. Diese können in den Größen 1 Unze, 1/2 Unze, 1/4 Unze, 1/10 Unze, 1/20 Unze. Eine Feinunze Gold entspricht 31,10 Gramm Gold. 

Geld anlegen in Goldbarren:
Du kannst Gold in Barrenform erwerben. Beliebt sind Barren in den Größen 100 Gramm und 250 Gramm. Je größer die Barren, desto attraktiver der Preis. Die 400 Unzen-Barren, die jeder aus Filmen kennt, werden jedoch eher sehr selten gekauft.

Geld anlegen in Fonds die in Gold investieren:
Die meisten Fonds investieren jedoch nicht in das physische Edelmetall, sondern in Goldminenaktien oder in Goldzertifikate. Aktien sind Beteiligungen an Unternehmen, wie Minenbetreibergesellschaften. Diese unterliegen höheren Wertschwankungen als der Goldpreis.

Geld anlegen in Goldzertifikate – Es ist nicht alles Gold, was glänzt:
Bei Zertifikaten erwirbst Du eine Inhaberschuldverschreibung, deren Kurs sich entwickelt wie der Goldpreis. Praktisch hast Du jedoch kein Gramm Gold, sondern das Risiko übernommen, ob der Herausgeber der Schuldverschreibung Dir Dein Geld auch zurückzahlen kann. Geht der Emittent pleite (Lehman Brothers) hat der Anleger sein gesamtes Geld verloren.

Tafelgeschäft im Inland:
Du kannst z.B. zu einem regionalen Goldhändler gehen oder bei Ihrer Bank oder Sparkasse Gold physisch am Schalter kaufen. Das nennt man Tafelgeschäft. Hier sind die Handelsspannen für die Bank jedoch relativ hoch. Grundsätzlich gilt, je kleiner der Barren Gold, desto höher sind die Gebühren. So können für ein Gramm Gold am Bankschalter schon einmal über 40% Gebühren anfallen – ja Du liest richtig.

Tafelgeschäft im Ausland:
Im Urlaub oder auf Dienstreisen auch gleich Gold kaufen? Warum nicht. Doch es ist Vorsicht geboten. In manchen Regionen der Welt werden Goldbarren aus gepressten Goldstaub hergestellt. Die Reinheit ist nicht so hoch, wie z.B. der Gesetzgeber fordert. In der Konsequenz kann die Umsatzsteuerfreiheit des Goldes verloren gehen und Du musst nachverzollen.

Online:
Es gibt viele Online-Goldhändler. Das Angebot an Münzen und Barren ist vielfältig. Hier suchst Du Dir einen aus, überweist den Kaufpreis per Vorkasse und musst warten, bis die Lieferung per Paketdienst erfolgt. 

Gold ist eine langfristige Konstante für Ihr Vermögen und dient als Ergänzung zu weiteren Vermögensanlagen. Grundsätzlich richtet sich der Prozentsatz des Edelmetalles am Gesamtvermögen nach Deinen persönlichen Präferenzen. Im Einzelfall kann der Anteil daher hoch sein. Da es sich jedoch um eine langfristige Wertanlage handelt, darfst Du das wichtigste Ziel für Deine Vermögensstruktur nie außer Acht lassen – Liquidität. Zuerst ist es notwendig, über eine entsprechende Liquiditätsreserve zu verfügen. Danach kommt jede Form von Kapitalanlage.

Geld anlegen in Gold ist grundsätzlich bis zu einem Anteil von 5 bis 15 Prozent am Gesamtvermögen sinnvoll. Wir empfehlen in jedem Fall in physisches Gold zu investieren. Wir raten daher von Zertifikaten ab.

In Gold anlegen oder nicht? Natürlich musst Du bei Anlagegold wie bei jeder Sparform Besonderheiten beachten. Gold schüttet keine regelmäßigen Erträge aus. Der Goldpreis unterliegt Kursschwankungen. Der Handel von Gold erfolgt in US-Dollar und wird fortlaufend zum Tageskurs je 1 Unze Gold angegeben. Du investierst jedoch in EUR. Deine Anlage unterliegt somit Chancen/Risiken von Währungsveränderungen. Gold ist echtes physisches Vermögen. Und wie jedes Vermögen muss es geschützt werden. Du versicherst zum Beispiel Dein Haus, Dein Auto und Deinen Hausrat. Das verursacht Kosten. Genauso verursachen die Versicherung und sichere Verwahrung von physischem Gold Kosten.

Gold ist darüber hinaus nicht günstig. Im Gegenteil, es ist teuer. Aufgrund der hohen Nachfrage, wie durch China oder Russland, und dem begrenzten weltweiten Vorkommen steigen die Preise langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit immer weiter. Wer also lange wartet, bekommt aufgrund der Goldpreisentwicklung für sein Geld immer weniger Gold.

Fragen zum Thema Steuern

Nein, einer der wesentlichen Vorteile des Erwerbes von Silber, Platin und Palladium in das SOLIT Edelmetalldepot liegt darin, dass die sonst übliche Mehrwertsteuer beim Erwerb dieser Weißmetalle entfällt, da die Einlagerung in einem Zollfreilager stattfindet. Nur bei physischer Auslieferung würde gegebenenfalls Mehrwertsteuer anfallen, und zwar immer der Mehrwertsteuersatz des Staates, in den die Lieferung erfolgen soll. Erfolgt aber eine (Teil-)Kündigung des SOLIT Edelmetalldepots ohne physische Auslieferung, fällt keine Mehrwertsteuer an.

Ja, bei physischen Edelmetallen sind Gewinne abgeltungssteuerfrei und damit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für in Deutschland steuerlich veranlagte Privatpersonen auch komplett steuerfrei. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktiere bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Deinen Steuerberater.

Innerhalb der Spekulationsfrist: Ja, jedoch ist eine Verrechnung von Verlusten lediglich mit anderen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktierst Du bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Deinen Steuerberater.

Wichtige Fragen zum SOLIT Edelmetalldepot

Fragen zur Edelmetallanlage

Die Edelmetalle GoldSilber, Platin und Palladium gelten zu Recht als die einzigen mobilen Anlagegüter, die während tausenden Jahren voller Kriege, Katastrophen und Währungsreformen beständig ihren Wert als Tauschmittel erhalten konnten. Damit unterscheiden sie sich deutlich von ungedeckten Währungen, die einer stetigen Geldentwertung unterliegen. Physische Edelmetalle sind daher zur Sicherung der eigenen Ersparnisse und des Vermögens geeignet wie kaum ein anderes Anlageinstrument – unabhängig von systemischen Risiken sowie inflationären Entwicklungen. Zudem lassen sich durch die Knappheitskonstellation auf den Märkten für die Edelmetalle GoldSilber, Platin und Palladium positive Preisentwicklungstendenzen aufzeigen.

Weitere interessante Informationen über die Investition in physische Edelmetalle findest Du auch in der Rubrik SOLIT Grundlagenwissen, in der Dir die Basics zu den Edelmetallen Gold und Silber näher gebracht werden, oder auch im SOLIT Edelmetallguide, der tiefgründige und ausführliche Informationen für Dich bereithält.

Du möchtest mehr über die Kursentwicklung von Gold und Silber erfahren?

Historische und aktuelle Gold- und Silberkurse

Du möchtest mehr über die Kursentwicklung von Platin und Palladium erfahren?

Historische und aktuelle Platin- und Palladiumkurse

Die vordergründig einfachste Möglichkeit, der Kauf am Bankschalter, ist prinzipiell sinnvoll, hat aber drei wesentliche Nachteile:

  1. GoldSilber, Platin und Palladium, das Du zu Hause lagerst, ist im Normalfall nicht durch die übliche Hausratversicherung versichert. Eine solche Versicherung ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Kosten bei Lagerung in einem eigenen Safe abzuschließen. Bei Verwahrung von größeren Mengen Edelmetall stellt sich zusätzlich die Frage, ob man sich mit solchen Werten im Haus wohlfühlt.
     
  2. Der private Besitz von Gold ist in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Staaten (auch in Deutschland) in Krisenzeiten verboten worden. Im Krisenfall, in dem z.B. der Euro durch eine Hyperinflation seinen Wert praktisch verlieren könnte, ist also nicht gewährleistet, dass in Deutschland der Besitz von GoldSilber, Platin und Palladium weiterhin erlaubt ist.
     
  3. Der private Erwerb von Münzen und kleinen Barren ist bei Gold und Silber relativ teuer, da die Einkaufspreise pro Gramm und mit der Größe der Edelmetalleinheit abnehmen. Hinzu kommt, dass bei Erwerb von Silber, Platin und Palladium in Deutschland zusätzlich Mehrwertsteuer anfällt.

Eine einzigartige Lösung für eine Investition in GoldSilber, Platin und Palladium bietet Dir das SOLIT Edelmetalldepot, bei dem die Edelmetalle in physischer Form erworben werden und bei dem für deren sichere Verwahrung gesorgt wird.

Durch gemeinschaftlichen Einkauf werden Größenvorteile genutzt. Der Einkauf wird zu Großhandelskonditionen realisiert.

Die unabhängige Verwahrung erfolgt in der Schweiz in Lagerräumen mit „hoher Sicherheit“. Durch die Lagerung in einem Freilager fällt beim Erwerb von Silber, Platin- und Palladiumerwerb keine Mehrwertsteuer an. Darüber hinaus erfüllt die bankenunabhängige Einlagerung eine effiziente Absicherungsfunktion gegen systemische Risiken des gegenwärtigen Finanzsystems.

Durch die Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots profitiert der Anleger unabhängig vom Investitionsbetrag von erheblichen Preisvorteilen.

Einkaufsvorteil durch gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher Barreneinheiten: Wie den folgenden Grafiken zu entnehmen ist, ergeben sich Einkaufsvorteile im deutlich zweistelligen Prozentbereich durch den gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher Barreneinheiten.

Besonders groß ist der Vorteil bei Sparplänen: Für kleine Anlagebeträge, wie z. B. 100 EUR im Monat, könnte man nur Kleinstbarren erwerben, in deren Preise bereits enorm hohe Aufschläge je Gramm Edelmetall eingepreist wurden. Über das SOLIT Edelmetalldepot erwirbst Du mit Deiner monatlichen Sparrate einen Bruchteil eines günstigen und mehrwertsteuerfreien Großbarrens – hohe Preisaufschläge entfallen. Die Folge: Mit jeder Sparrate erhälst Du deutlich mehr Edelmetall für Dein Geld: Gold (ca. 16 %) bzw. Silber (ca. 33 %).

Fragen zum SOLIT Edelmetalldepot

Ja, die Aufteilung der Anlage ist nach Belieben möglich. Du erhälst nach erfolgtem Erwerb eine Mitteilung über Deinen Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumanteil in Gramm.

Ja, Du kannst die Einlage in Form eines Ansparplans in monatlichen Raten zu mindestens 50 EUR leisten.

Die Anlage in das SOLIT Edelmetalldepot kann wahlweise sofort in Form eines Einmalkaufs oder als Ansparplan geleistet werden. Auch eine Kombination ist möglich.

Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde ein Wahlrecht. Er kann die physische Auslieferung der dem Depot gutgeschriebenen Menge von Gold in Barren ab 1 g, von Silber ab 100 g und von Platin bzw. Palladium ab 10 g verlangen. Ein eventuell erforderlich werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages. Für die Auslieferung hat der kündigende Kunde eine Gebühr gemäß des aktuellen Preisverzeichnisses des Verwahrers zu entrichten.

Daneben hat der kündigende Kunde die Möglichkeit sich die Edelmetalle selbst abzuholen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, wenn das Edelmetall vom Kunden abgeholt wird. Wenn der Kunde einen Transport wünscht, gibt SOLIT die Kosten der Lieferung 1:1 weiter. Bei physischer Auslieferung von Silber, Platin und Palladium aus dem Freilager heraus, ist Mehrwertsteuer zu entrichten.

Statt der physischen Lieferung bzw. Selbstabholung kann der kündigende Kunde letztlich die seinem Depot gutgeschriebene Edelmetallmenge ganz oder zum Teil verkaufen. Der Verkauf erfolgt zum Fixingpreis der Londoner Börse („LBMA Gold Price“, „LBMA Silver Price“, “LBMA Platinum Price” bzw. “LBMA Palladium Price”) am betreffenden Handelstag abzgl. 1,5 % bei Gold sowie 3,0 % bei Silber, Platin und Palladium.

Im Rahmen der durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH durchgeführten Mittelverwendungskontrolle wird sichergestellt, dass Dein Geld ausschließlich nach den Maßgaben der Vertragsbedingungen zum Kauf von Edelmetallen verwendet wird.

Für den Zugang zum Tresor der Gesellschaft gilt das „6-Augen-Prinzip“. Es müssen mindestens drei Personen anwesend sein, nämlich jeweils ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleurin trägt die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH dafür Sorge, dass das Geld des Kunden nur nach Maßgabe der Vertragsbedingungen für das SOLIT Edelmetalldepot verwendet wird. Sie veranlasst einmal pro Quartal eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wird den Kunden hierüber und über alle wesentlichen Entwicklungen unterrichten.

Sie unterhält ein umfangreiches Controlling der Depots während der Kauf-, Lager- und Veräußerungsphase eines jeden Kunden und kommuniziert Ergebnisse aus diesen Analysen an die Kunden sowie die verantwortlichen Partner.

Die Lagergesellschaft ist keine Bank, sondern die Zürcher Freilager AG. Nähere Informationen zur Lagergesellschaft finden sich im Internet unter www.zf-immo.ch und www.embraport.ch. Das SOLIT Edelmetalldepot ist durch diese Konstellation weitgehend bankenunabhängig.

Der Verwahrvertrag zwischen dem Verwahrer und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kunden haben die Möglichkeit, jederzeit den Verwahrvertrag zu kündigen. Auch eine Teilkündigung ist möglich.

Bei der Konzeption des SOLIT Edelmetalldepots wurde höchster Wert darauf gelegt, für den Kunden eine bestmögliche Kombination aus Sicherheit, Transparenz und Fungibilität zu ermöglichen. Der Kaufbetrag (Einmalkauf oder Ansparplan) wird grundsätzlich zu 100 % zum Erwerb von Edelmetallen verwendet. Der Erwerb der Edelmetalle erfolgt täglich, wodurch der Kunde sofort zum aktuellen Kurs die auf seinen Kaufbetrag entfallenden Edelmetalle erwirbt. Das zu entrichtende Aufgeld beträgt 5 %. Die gesamten Kosten werden i. d. R. bereits durch die dargestellten Einkaufsvorteile des SOLIT Edelmetalldepots gegenüber dem Direkterwerb von Edelmetallen überkompensiert. Die laufende Verwaltungsgebühr beträgt 1,6 % p. a. inkl. etwaig anfallender MwSt. (0,4 % p. Q.) und enthält sämtliche Kosten für Einlagerung, Versicherung, Verwaltung sowie den Treuhandservice.

Nein, es besteht keine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Ja, grundsätzlich können die Bürger fast aller Staaten der Welt (außer US-Amerikaner) ihr SOLIT Edelmetalldepot eröffnen.

Ja, die Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots ist auch für Minderjährige möglich. Hierbei müssen alle gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Depoteinrichtung unterzeichnen, die darüber hinaus auch identifiziert werden müssen. Zusätzlich ist dem Antrag auf Depoteröffnung eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen beizufügen.

Fragen zur Abwicklung

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH (nachfolgend auch „TRESTA“ genannt) übernimmt die Mittelverwendungskontrolle zum SOLIT Edelmetalldepot nach folgender Maßgabe:

Die TRESTA ist nach den Vertragsbedingungen des SOLIT Edelmetalldepots berechtigt, namens und in Vollmacht für den Verwahrer (SOLIT Management GmbH, nachfolgende auch „SOLIT“ genannt) Angebote von Kunden auf Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots anzunehmen. Wenn die TRESTA das Angebot eines Kunden annimmt, kommt der Verwahrvertrag über das SOLIT Edelmetalldepot zustande.

Im Zuge der Bestätigung der Depoteröffnung fordert die TRESTA den Depotinhaber auf, den Depotbetrag zuzüglich des fälligen Aufgeldes auf das dafür vorgesehene Konto der SOLIT einzuzahlen. Nachdem die Gutschrift vom Depotinhaber zugunsten des Einzahlungskontos der SOLIT bei der Ostfriesische Volksbank eG erfolgt ist, wird die jeweilige Gutschrift den bestehenden Depots anhand den im Verwendungszweck der Gutschrift angegebenen Depotnummern eindeutig zugeordnet. Sobald die jeweilige Gutschrift dem eingerichteten Depot zugeordnet werden konnte und festgestellt werden kann, dass der Betrag zum Auftrag vollständig gutgeschrieben ist, kann die Investition zu dem betreffenden Depot in der vom Antragsteller gewünschten Investitionsaufteilung im Kaufauftrag dieses Tages von der TRESTA berücksichtigt werden. Der Kauf und die Abwicklung des Kaufauftrages erfolgen gemäß § 5 der Vertragsbedingungen des „SOLIT Edelmetalldepots“. Nach erfolgtem Kauf hat SOLIT die zum Kaufauftrag gehörende Zahlungsaufforderung an die TRESTA zu übermitteln, damit aus den jeweiligen Kaufdaten, insbesondere der Kaufkurs, dessen Vollständig- und Richtigkeit überprüft werden kann. Die TRESTA hat ebenfalls zu prüfen, ob die Zahlungsaufforderung innerhalb der nach den Vertragsbedingungen gesetzten Frist von 2 Tagen zu dem jeweiligen Kaufkurs unter Berücksichtigung der sich ebenfalls aus den vorgenannten Vertragsbedingungen festgesetzten Kursaufschläge auf den Fixing-Preis der Londoner Börse ausgestellt ist. Nach Überprüfung des Kaufprozesses und aller im Zuge der Prozessbearbeitung durchgeführten Systemeingaben erfolgt die Mittelfreigabe.

Die TRESTA koordiniert die quartalsweise stattfindende Bestandsaufnahme der im Tresor eingelagerten Edelmetallbarren und übernimmt die dafür erforderliche Terminabstimmung mit der zu beauftragenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Lagerstelle. Ein- und Auslagerungen von Edelmetallbarren erfolgen ausschließlich im 6-Augen-Prinzip, so dass die Anwesenheit jeweils eines Vertreters der SOLIT, der Lagerstelle sowie der TRESTA erforderlich ist.

Für die Eröffnung kannst Du einfach unser integriertes Formular nutzen, auf dem Du auch die Kaufaufteilung auf Gold, Silber, Platin und Palladium festlegst.

Falls Du Dich für einen Edelmetallsparplan entscheidest, kannst Du diesen ebenfalls mit unserem Formular beantragen.

Der Vertrag über die Eröffnung des Edelmetalldepots kommt erst mit Annahme (Gegenzeichnung) durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH zustande, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Kunden bedarf. Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH wird den Kunden über die Annahme und das Wirksamwerden des Vertrags schriftlich unterrichten.

In der Regel erfolgt der Barrenkauf am auf den Tag der Einzahlung des Kunden folgenden Handelstag, spätestens jedoch innerhalb von zwei Handelstagen nach Einzahlung. Sind Barrenkäufe an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund nicht möglich, so findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt.

Direkt nach dem Barrenkauf, der innerhalb von drei Tagen nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages zzgl. Aufgeld auf dem Treuhandkonto erfolgt, wird im speziell eingerichteten und gesicherten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe (www.solit-kapital.de) bzw. der SOLIT App die gekaufte Menge und der entsprechende Kurs hinterlegt. Der Kunde kann diesen Bereich über seinen passwortgeschützten Zugang einsehen. Zudem erhält der Depotinhaber zu seinem Einmalkauf vom Treuhänder eine Kaufbestätigung über die erworbene Menge Edelmetalle (in Gramm) übersandt.

Ab dem Kauf partizipiert der Kunde voll an der Kursentwicklung. Die Preisentwicklung wird ebenfalls auf der Webseite der SOLIT Gruppe abgebildet.

Ja, SOLIT bietet vollständige Transparenz. Über einen geschützten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe sowie in der SOLIT App ist der jeweilige Edelmetalldepotstand für den Anleger einsehbar.

Du erhälst zwei Mal im Jahr eine individuelle Aufstellung über Dein Edelmetalldepot – davon einmal als Jahresdepotauszug zum letzten Handelstag eines jeden Kalenderjahres – im geschützten Kundenbereich der Homepage der SOLIT Gruppe sowie in der SOLIT App zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit kannst Du jederzeit vollständig transparent in Deinem individuellen passwortgeschützten Bereich den Stand Deines Edelmetalldepots sowie alle depotrelevanten Unterlagen einsehen.

Ja, alle depotrelevanten Unterlagen wie z. B. Kaufabrechnungen, Barrenlisten, Dokumentationen von Ein- und Auslagerungen werden im geschützten Kundenbereich hinterlegt und sind somit für den Kunden einsehbar.

Ganz einfach: Einen direkten Anspruch auf Dein Edelmetall aus Deiner Rolle als Eigentümer des Depots heraus. Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich im 6-AugenPrinzip. Hierfür müssen ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle anwesend sein. Keine Person hat alleine Zugang zu den Tresoren und Schließfächern. Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin überwacht und protokolliert. Zudem veranlasst die Treuhänderin einmal im Quartal eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Als Eigentümer kann der Kunde eigenständig über seinen Miteigentum-Bruchteil am Sammelbestand der Edelmetalle verfügen.

Ein Zollfreilager / Transitbereich ist eine zollneutrale Zone, in der Güter (auch Edelmetalle) ohne Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen, gelagert werden können.

Grundsätzlich sind keine Kosten zu entrichten.

Ja. Dies ist jederzeit möglich.

Fragen zum Thema Lagerung

Die Zürcher Freilager AG gehört zu 100 % der AXA Leben AG, Winterthur.

Die Edelmetallbestände sind bei der AXA zum Wiederbeschaffungswert gegen Raub und Diebstahl versichert.

Der Zugang zum Tresor erfolgt immer im 6-Augen-Prinzip, also nur durch einen Vertreter von SOLIT, einem Vertreter der Treuhänderin und einem Vertreter der Zürcher Freilager AG gemeinsam. Der Zugang zum Freilager ist nur möglich, wenn der Schweizer Zoll anwesend ist. Ist das Zollbüro nicht besetzt, und sei es nur über die Mittagspause, bleibt das Zollfreilager verschlossen.